Gesetze / Tierschutztransportverordnung

TierSchTrV

§ 24 Inkrafttreten

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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