Gesetze / Tierschutztransportverordnung
TierSchTrV§ 24 Inkrafttreten
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 24 TierSchTrV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BFH, 13.05.2015 – VII R 63/13Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus VertrauensschutzgründenZitiert von 3
- BFH, 13.05.2015 – VII R 62/13(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 13.05.2015 VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen)Zitiert von 1
- BFH, 13.05.2015 – VII R 6/14(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit den BFH-Beschlüssen vom 13.05.2015 VII R 62/13, VII R 63/13 - Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern - Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen)
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.